JTEKT Sales Deutschland GmbH

JTEKT Sales Deutschland GmbH Machine Tool Service

JTEKT Sales Deutschland GmbH · AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Inland

1.) Allgemeines

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte aus dieser Geschäftsverbindung, ohne dass hierauf im Einzelnen hingewiesen werden muss. Bedingungen des Bestellers und abweichende Vereinbarungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen auf die Zusendung von Bedingungen noch die Ausführung eines Auftrages durch uns

2.) Angebote, Bestellungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen etc. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Soweit Schriftverkehr EDV-systemgebunden ohne Unterschrift erfolgt (z.B. per E-Mail), genügt dies dem Schriftformerfordernis

3.) Preise

Preise gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tage geltenden, marktüblichen Preisen und Rabatten. Aufträge unter einem Mindestbestellwert von netto € 250,– (ohne Mehrwertsteuer) werden mit € 250,–netto berechnet, falls wir nicht zuvor einen Auftrag zu einem niedrigeren Bestellwert ausdrücklich bestätigt haben. Unsere Preise sind Netto-Preise. Die Mehrwertsteuer wird in jeweils gültiger Höhe zusätzlich berechnet.

4.) Lieferzeiten

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung vom Besteller evtl. beizubringender Unterlagen. Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Vereinbarte Lieferzeiten gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge und Hindernisse, wie in Fällen höherer Gewalt, Transportverzögerung, Betriebsstörungen in eigenen wie auch in den Werken unserer Lieferanten. Ist uns die Erbringung der Leistung unmöglich oder unzumutbar, sind wir ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Hierzu zählt auch der Fall, dass durch eine Verlängerung der Lieferzeit, die wir nicht zu vertreten haben, die für uns bei der Abgabe des betreffenden Angebotes zugrunde gelegte Kostensituation erheblich verändert wird. In den Fällen einer für den Besteller unzumutbaren Verzögerung der Lieferung ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. In allen anderen Fällen beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. In allen vorstehend genannten Fällen ist unsere Haftung für etwaige Schäden des Bestellers ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden des Bestellers und/oder seiner Angestellten an Leben, Körper oder Gesundheit und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Geschäftsführer oder unserer Angestellten beruhen. Im Falle unseres Verzugs hat der Besteller unter Ausschluss weiterer Schadensersatzansprüche Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Diese beträgt für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5%, im ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Jeder Rücktritt hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Teillieferungen sind zu akzeptieren.

5.) Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

6.) Versand

Der Versand erfolgt frachtfrei deutscher Empfangsstation auf Gefahr des Bestellers. Expressgutkosten sowie Versandkosten für Kleinsendungen trägt der Besteller. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

7.) Zahlung

Zahlung innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tage netto ohne Abzug. Der Abzug von 2% Skonto wird nicht gewährt, wenn sonstige Forderungen überfällig sind oder wenn die Zahlung mit Wechseln erfolgt. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung des Zahlungszieles erfolgt die Berechnung banküblicher Zinsen, mind. jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung. Die Diskontspesen sind vom Besteller sofort nach Aufgabe zu bezahlen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Bei Wechseln oder Schecks, die auf Nebenplätze gezogen sind, übernehmen wir keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung. Der Besteller ist zur Einbehaltung der Zahlung oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.) Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwerben. Alle Lieferungen gelten als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung und damit auch für alle Forderungen, die wir aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer haben. Auf Verlangen des Käufers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt nur dann verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. Werden unsere Waren von dem Abnehmer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, erwerben wir das Eigentum an dem durch den Einbau oder die Verarbeitung entstehenden Produkt im Verhältnis zum Wert unserer Ware. Es gilt als vereinbart, dass der Abnehmer die Sache für uns in Verwahrung behält. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Fall tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Der Käufer haftet dafür, dass dem Dritten dieser Eigentumsvorbehalt, der erweiterte Eigentumsvorbehalt und die Vorausabtretung angezeigt werden. Im Falle der Verbindung des Kaufgegenstandes mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache und der Weiterveräußerung an dritte Personen tritt der Besteller bereits jetzt hiermit an uns einen Bruchteil seiner gegenüber dem Dritten aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderung, entsprechend dem Verhältnis unseres Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungswert der anderen vereinbarten Gegenstände ab. Auch hier haftet der Käufer dafür, dass dem Dritten dieser erweiterte Eigentumsvorbehalt und die Vorausabtretung angezeigt werden. Der Käufer ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

9.) Gewährleistungen

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer billigem Ermessen unterliegender Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme, jedoch aber 15 Monate vom Tag der Lieferung an gerechnet infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung sich als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Sollten Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlschlagen, besteht für den Besteller die Möglichkeit, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Mängel, die durch unsachgemäße Inbetriebnahme, durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch fehlerhafte Behandlung oder Nichtbeachtung unserer Einbau- und Wartungsvorschriften entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wir übernehmen weiterhin keine Haftung für Artikel, die eine der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnutzung erfahren oder bei welchen die Abnutzung durch Verschmutzung oder Rostbildung hervorgerufen ist. Bei Weiterverkauf und –versand unserer Erzeugnisse in losem – also nicht originalverpacktem – Zustand sind wir von jeglicher Gewährleistung entbunden. Angaben in Katalogen, Preislisten und Informationsbroschüren bedeuten keine Zusicherung von Eigenschaften. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln der Lieferung, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Geschäftsführer oder eines unserer Angestellten und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Es gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

10.) Beanstandungen

Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder mangelhafter Verpackung können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.

11.) Datenschutz

Im Sinne des Datenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass wir Daten über Kunden speichern und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen.

12.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für sich aus dem Vertragsverhältnis evtl. ergebende Streitigkeiten ist Hamburg. Wir sind allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

13.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.